Teilrevision der Ortsplanung betreffend Arbeitszone Käserei – Öffentliche Auflage

Im Sinn von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird die Teilrevision der Ortsplanung Doppleschwand betreffend Arbeitszone Käserei öffentlich aufgelegt.

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 14. Februar bis 15. März 2022, bei der Gemeindekanzlei Doppleschwand, Romooserstrasse 2, 6112 Doppleschwand, zur Einsicht auf und können unter www.doppleschwand.ch eingesehen werden.

Die Eckpunkte der Zonenplanänderung sind im Gelände markiert, soweit sie nicht mit Parzellengrenzen oder anderen vor Ort erkennbaren Strukturen übereinstimmen.

Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen gegen die Teilrevision der Ortsplanung sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Doppleschwand, Romooserstrasse 2, 6112 Doppleschwand, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bezüglich Einsprachelegitimation wird auf § 207 PBG verwiesen.

Die Unterlagen finden Sie hier:
Planungsbericht
Plan
Bau- und Zonenreglement
Machbarkeitsstudie
Vorprüfungsbericht