Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft. Aufgrund dieser Gesetzesänderung liegt das Vormundschaftsrecht nicht mehr im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates, sondern der neu geschaffenen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Doppleschwand ist bei der KESB Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil angeschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der
Homepage der KESB Region Entlebuch, Wolhusen und Ruswil.