Unterkünfte Asyl- und Flüchtlingswesen

Mit zunehmender Dauer verschärft sich die Unterbringungssituation weiter.

Gestützt auf das Sozialhilfegesetz hat der Kanton den Gemeinden Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zur Unterbringung zugewiesen. Grundlage dafür ist der Verteilschlüssel, den der Regierungsrat periodisch aufgrund der Prognosen des Staatssekretariates für Migration festlegt. Die Gemeinde Doppleschwand hat gemäss Verteilschlüssel insgesamt 19 Personen aufzunehmen. Nach Abzug der Personen im Schützenhaus und einem Erfüllungsgrad von 90% sollte die Gemeinde Doppleschwand bis am 31. August 2022 zusätzlich für 14 Personen eine Unterkunft anbieten. Wenn die Gemeinde Doppleschwand die Bereitstellung von Wohnraum nicht fristgerecht erfüllt, müssen monatlich Ersatzabgaben bezahlt werden. Verschiedenste Abklärungen sind bereits getroffen worden und der Gemeinderat ist nach wie vor intensiv damit beschäftigt Lösungen zu finden. Dies erweist sich jedoch als herausfordernd.

Deshalb erneut ein Aufruf:
Wer es sich anders überlegt und seinen freien Wohnraum nun doch dem Kanton Luzern zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stellen möchte, soll sich bitte bei Sozialvorsteherin Pia Haas-Bucher melden.
Besten Dank für Ihre Mitwirkung.

pia.haas@doppleschwand.ch
041 482 60 42