Gesamtrevision der Nutzungsplanung

Im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes werden folgende Teile der Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Doppleschwand öffentlich aufgelegt:

Die planerischen Grundlagen und Herleitungen sind in den folgenden Beilagen dokumentiert:


Die Planunterlagen liegen innert 30 Tagen, vom 29. August bis 27. September 2022 auf der Gemeindeverwaltung Doppleschwand zur Einsicht auf.

Allfällige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen gegen die Gesamtrevision der Nutzungsplanung sind während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel dem Gemeinderat Doppleschwand, Romooserstrasse 2, 6112 Doppleschwand, einzureichen. Eine Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bezüglich der Einsprachelegitimation wird auf § 207 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes verwiesen.