Öffentliche Planauflagen: Strassenprojekt

Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern führ gemäss §69 Absätze 1 und 2 des Strassengesetzes folgende Projektauflage durch:

Strasse:

Abschnitt:

Bauvorhaben

K 35, Rossei – Doppleschwand – Romoos

Dorfmatte

– Fussgängerquerung und Verlängerung Trottoir
– Anpassen/Neuplanung der Strassenentwässerung in Kombination mit der Gemeidneentwässerung
– Anpassung Knoten K 35 Pfrundmatte und Entlebucherstrasse.

Das Strassenprojekt liegt während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen, von Mittwoch, 12. Juni 2024 bis Montag, 1. Juli 2024 auf der Gemeindeverwaltung Doppleschwand, zur Einsichtnahme auf.

Die Unterlagen können während der gesetzlichen Frist im Internet eingesehen werden.
www.lu.ch/verwaltung/BUWD/buwd_bekanntmachungen_planauflagen

Allfällige Einsprachen sind innert der genannten Frist mit einem Antrag und dessen Begründung schriftlich und unterzeichnet im Doppel bei der Gemeinde Doppleschwand einzureichen. Vorzubringen sind auch allfällige Einwendungen gegen die Erteilung des Enteignungsrechts. Einspracheberechtigt sind insbesondere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen.